Kosten

Wir helfen, wo hilfe benötigt wird!

Wer zahlt was?

Pflegegrad

Eine Kostenerstattung durch die Pflegekassen ist nur möglich, wenn die zu betreuende Person einen Pflegegrad hat und der Leistungserbringer von der Pflegekasse anerkannt ist.

Wer Hilfe im Alltag benötigt, der sollte zunächst einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.

Kostenerstattung

Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad gibt es drei Möglichkeiten der Kostenerstattung:

  1. Entlastungsbeitrag (alle Pflegegrade) von 125€ / Monatlich
  2. Verhinderungspflege (Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 )
  3. Kombinierte Verhinderung und Kurzzeitpflege (Pflegegrad 2 bis 5)
  4. Durch eine Abtretungserklärung ihrerseits können wir direkt mit den Pflegekassen abrechnen

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie auch selbst die Kosten für die Pflege tragen.